: Rot-Grün-Lila-betr.: "Mit Nachttaxi und Umweltkarte", taz vom 27.2.89
betr.: „Mit Nachttaxi und Umweltkarte“, taz vom 27.2.89
(...) Bringen jetzt auch schon AL-Frauen in vorauseilendem Gehorsam „Damenopfer“ auf dem Koalitionsaltar? Ist das die neue feministische „Politikfähigkeit“? Ohne Not sollen offenkundig grün-feministische Forderungen entschärft und verwässert werden: Statt einer rechtsverbindlichen Quote von mindestens 50 Prozent - und das heißt: Frauen bis zum Erreichen der Parität grundsätzlich zu bevorzugen - plädiert Helga für flexible, abgestufte Quoten. Im Klartext: Wenn's den Herren paßt, sind wir 1999 bei einem zehnprozentigen Frauenanteil angelangt. Im öffentlichen Dienst wohlgemerkt. Sozialdemokratischer geht's nimmer. Da geht selbst CDU -Bendaweiter mit seiner Empfehlung, den jeweiligen Anteil von Bewerberinnen zur Bezugsgröße für die Quote zu nehmen.
Das rosa Quotierungsmodell sei, meint Lydia, einzubinden in ein „Frauenförderungsprogramm“. Das ist die Sprache der Altparteien, die hier gesprochen wird. Das ist konsequent. Denn von „Frauenförderungsprogrammen“ ist immer dann die Rede, wenn auf strikte Quotierung verzichtet wird. Tatsächlich geht es nicht um die Förderung von Frauen, sondern um die Beseitigung von Männer-Vorrechten, um den Abbau der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und ihrer Folgen für Frauen und Männer.
Dazu muß frau allerdings ran an die Privatwirtschaft. Subventions- und Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand sind auf Landesebene hierfür erst mal der Hebel - aber nicht geknüpft an „Frauenförderung“. Wenn schon Kompromißbereitschaft demonstriert werden soll, dann jedoch im Rahmen des Konzepts der Quotierung: also Koppelung von Subventionen und Aufträgen an den Nachweis der Einhaltung vorgegebener Quoten. Aber klar, wenn Realas nicht einmal mehr die Zielquote von mindestens 50 Prozent im öffentlichen Dienst fordern, dann ist es nur konsequent, an Unternehmer zu appellieren, Frauen zu „fördern“.
Im übrigen: Eigenständiges Klagerecht für die Frauenbeauftragten-Behörde ist kontraproduktiv (und deshalb keine Forderung im ADG): 1. sollte diese Institution nicht dort „stellvertretend“ für diskriminierte Frauen handeln (klagen), wo die Eingriffsmöglichkeiten der Betroffenen durch individuelles und Verbands-Klagerecht gestärkt werden sollen und können. 2. bleibt eine Behörde - auch bei weitreichender Kompetenz - ein Organ des staatlichen Verwaltungsapparates und damit in dessen Logik eingebunden.
Rot-Grün: ja. Aber bitte mit Lila.
Christiane Tillner, zur Zeit Bonn
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