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Rentenanspruch auch während Umschulung

Kassel (ap) - Arbeitnehmer, die ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können, haben auch während einer Umschulung Anspruch auf Rente wegen Arbeitsunfähigkeit. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel entfällt der Rentenanspruch erst nach der erfolgreichen Ausbildung für den neuen Beruf. Das Gericht entschied in einem Prozeß, den der DGB gegen die Landesversicherungsanstalt Hessen führte. (Az.: Bundessozialgericht: 5 RJ 75/87)

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