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Psychiatrie statt Knast

Mit der Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik endete für einen 21jährigen gestern ein Prozeß wegen versuchten Totschlags. Er wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, weil er wegen einer seelischen Störung nicht fähig sei, sein Unrecht einzusehen. Er hatte 1988 eine Schülerin mit einem Messer in den Bauch gestochen. Sein Wahnbild, so der Richter, sei es, Gewalt gegen Frauen anzuwenden, um sich einer vermeintlichen Bedrohung zu erwehren.

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