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Arbeitslosenhilfe-betr.: "Um Arbeitslosenhilfe geprellt", taz vom 23.3.89

betr.: „Um Arbeitslosenhilfe geprellt“, taz vom 23.3.89

Gerade vor dem Hintergrund wachsender Ausländerfeindlichkeit und angesichts der Wahlerfolge der Rechtsextremen ist es eigentlich notwendig und erfreulich, wenn sich auch die taz in einem ausführlichen Artikel den schwerwiegenden Problemen von Arbeitslosen widmet. Allerdings ist der Artikel nicht der Stoff, der das berechtigte Informationsbedürfnis der betroffenen Arbeitslosen befriedigen könnte. Ohne einige Ergänzungen und erhebliche Korrekturen ist er eher ein Beitrag zur Maximierung von Unklarheiten und zur allgemeinen Desinformation in diesem ohnehin verdrängten Problembereich:

(...) 1. Das Gesetz, auf das Ihr verweist, liegt nicht mehr im Bundesrat, sondern ist bereits am 17.3. in den Bundestag eingebracht worden. Außerdem wird nach dem Gesetz „die Arbeitslosenhilfe“ (...) nicht nur „um den fiktiven Unterhaltsanspruch gekürzt“, sondern sogar gänzlich gestrichen, wenn Unterhaltsansprüche gegenüber unterhaltspflichtigen Verwandten nicht geltend gemacht werden. (...) Für die Betroffenen ist es ein himmelweiter Unterschied, ob ihnen die Alhi um beispielsweise 40 Mark pro Woche gekürzt werden wird oder, ob die Alhi ganz entfällt, wie es das Gesetz tatsächlich vorsieht. (...)

2. Auch wenn das BSG-Urteil für viele Erwerbslose positiver als die bisherige Bewilligungspraxis ausfällt, so übertreibt Ihr doch, wenn Ihr schreibt, das BSG hätte entschieden, es „dürfe bei der Arbeitslosenhilfe das Einkommen von Eltern, Kindern oder früheren Ehegatten künftig nicht mehr eingerechnet werden“. Das steht zwar - fast wortwörtlich im grünen Parteiprogramm, im BSG-Urteil finde ich davon leider kein Wort. Selbstverständlich wird vom BSG nicht die im Arbeitsförderungsgesetz verankerte „Bedürftigkeitsprüfung“ und die damit verbundene Anrechnung von Einkommen unterhaltspflichtiger Verwandter ersten Grades bestritten. Lediglich tatsächlich nicht durchsetzbare, fiktive Unterhaltsansprüche sollen nach dem Urteil des BSG zukünftig nicht mehr anspruchsmindernd auf die Alhi angerechnet werden dürfen. (...)

Achim Riesen

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