Kein Interview mit Pohl

■ Hessisches Justizministerium verweigert Genehmigung

Berlin (taz) - Ein von Rechtsanwalt Pausch in Absprache mit seinem Mandanten bereits zugesagtes Interview mit dem in der JVA Schwalmstadt inhaftierten Helmut Pohl zur aktuellen Situation im Hungerstreik wird es nicht geben - nicht in der taz und auch nicht anderswo. Ein entsprechendes Ansinnen der taz lehnte das hessische Justizministerium gestern brüsk ab. „Interviews inhaftierter terroristischer Gewalttäter mit Presse, Funk und Fernsehen sind nicht unsere Linie“, beschied Ministeriumssprecher Joachim Lieber eine Anfrage der taz. Begründung: „Gefährdung der Anstaltsordnung, Paragraph 25 Strafvollzugsgesetz“. Die Maßnahme sei zeitlich nicht begrenzt und stehe im übrigen im Einklang mit der Haltung der Mehrzahl der Justizverwaltungen der Länder.

In dem Gespräch sollte es auch um die unterschiedlichen Interpretationen gehen, die die von Pohl verfaßte Hungerstreikerklärung seit vom 1. Februar in der Öffentlichkeit ausgelöst hatte.

gero