: Kein Interview mit Pohl
■ Hessisches Justizministerium verweigert Genehmigung
Berlin (taz) - Ein von Rechtsanwalt Pausch in Absprache mit seinem Mandanten bereits zugesagtes Interview mit dem in der JVA Schwalmstadt inhaftierten Helmut Pohl zur aktuellen Situation im Hungerstreik wird es nicht geben - nicht in der taz und auch nicht anderswo. Ein entsprechendes Ansinnen der taz lehnte das hessische Justizministerium gestern brüsk ab. „Interviews inhaftierter terroristischer Gewalttäter mit Presse, Funk und Fernsehen sind nicht unsere Linie“, beschied Ministeriumssprecher Joachim Lieber eine Anfrage der taz. Begründung: „Gefährdung der Anstaltsordnung, Paragraph 25 Strafvollzugsgesetz“. Die Maßnahme sei zeitlich nicht begrenzt und stehe im übrigen im Einklang mit der Haltung der Mehrzahl der Justizverwaltungen der Länder.
In dem Gespräch sollte es auch um die unterschiedlichen Interpretationen gehen, die die von Pohl verfaßte Hungerstreikerklärung seit vom 1. Februar in der Öffentlichkeit ausgelöst hatte.
gero
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen