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Erneute Ermittlungen gegen Kripo-Chef

■ Staatsanwaltschaft muß wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung weiter ermitteln Generalstaatsanwalt: Löblich-Festnahme „ursächlich“ für Ermordung von Emanuele de Giorgi

Die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang der Geiselaffäre wieder gegen Bremens Kripo-Chef, Peter Möller. Auch gegen weitere verantwortliche Polizeibeamte wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Das entschied nach einer Mitteilung der Justizpressestelle die Bremer Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.

Das Verfahren war erst vor knapp zwei Monaten eingestellt worden. Dagegen hatte der Anwalt der Familie des beim Geiseldrama getöteten Emanuele de Giorgi Beschwerde eingelegt.

Die Eltern werfen den verantwortlichen Polizeibeamten vor, den Tod ihres Sohnes durch Fahrlässigkeit verursacht zu haben.

Begründet wurde die Wiederaufnahme damit, daß nach dem bisher vorliegenden Ermittlungsergebnis „letztlich die Festnahme von Marion Löblich für den Tod von Emanuele de Giorgi ursächlich gewesen sein dürfte“. Anders als die Staatsanwaltschaft vertrat die Generalstaatsanwaltschaft die Meinung, daß die Umstände der Festnahme von Marion Löblich noch nicht im einzelnen aufgeklärt seien.

Die Einstellung des Verfahrens war hauptsächlich damit begründet worden, daß die unterlassene Mitführung eines Notarztwagens nicht für den Tod des Jungen „ursächlich“ gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dabei auf ein gerichtsmedizinisches Gutachten gestützt, nach dem der Tod des 15jährigen nach der Schußverletzung unvermeidlich war. Für das Fehlen des Notarztwagens würden die Polizeibeamten nicht mehr verantwortlich gemacht, erklärte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft.

dpa/taz

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