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Das Namibia- Abkommen

■ Die UNO-Resolution 435

Das Genfer Protokoll vom 5.August 1988 führte zum Waffenstillstand zwischen Angola, Kuba und Südafrika sowie zum dem Rückzug südafrikanicher Truppen aus Angola. Die Swapo erklärte sich bereit, selbst die Waffenruhe zu respektieren. Absatz 5 des Abkommens sieht vor, daß Kuba und Angola „ihre guten Dienste nutzen sollen, damit nach dem vollkommenen Rückzug aller südafrikanischen Truppen aus Angola und im Kontext der Suspendierung der Feindseligkeiten in Namiba Swapo-Einheiten nördlich des 16.Breitengrades gebracht werden“.

Die UNO-Resolution 435 sieht mit Beginn des Unabhängigkeitsprozesses (am 1.April 1989) die „Beschränkung auf die Lager“ für Swapo und südafrikanische Truppen vor. Die Resolution erwähnt ausschließlich Swapo-Lager in Angola und Sambia, von Lagern in Namibia ist keine Rede.

Die friedliche Repatriierung unter UNO-Aufsicht sollte an „vorbestimmten Eingangspunkten“ nach neun Wochen begonnen werden, also Anfang Juni. Bis dahin sollte die Beschränkung auf die Lager bestehenbleiben.

„Sobald wie möglich“ schreibt die Resolution die „Überwachung der Beschränkungen“ und den „Beginn der Verhinderung von Infiltrierung und Überwachung der Grenze“ durch die UNO-Truppe Untag vor.

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