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Kunzelmann beschäftigte Justiz

Mit einer einstweiligen Verfügung des Berliner Landgerichts hat der Ex-Kommunarde und AL-Politiker Dieter Kunzelmann erreicht, daß die CDU-Broschüre „SPD: Verrat am Wähler“ in ihrer jetzigen Form nicht mehr verbreitet werden darf. Die Pressekammer des Gerichts beanstandete in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluß, daß in einem Portrait Kunzelmanns wesentliche Informationen unterschlagen wurden. Das Landgericht beanstandete die Passage: „Seit Anfang Mai 1987 war Kunzelmann wieder einmal per Haftbefehl gesucht worden. Nachdem er sich geweigert hatte, an einem Prozeß wegen Verunglimpfung des Staates weiter teilzunehmen, tauchte er unter. Zu seiner Festnahme kam es, als Kunzelmann sich getarnt mit einer Perücke in eine Feierstunde für den schwedischen Ministerpräsidenten in das Rathaus Schöneberg einmogelte. Kunzelmann wurde daraufhin in das Untersuchungsgefängnis nach Moabit eingeliefert.“ Diese Behauptung dürfe nicht verbreitet werden ohne hinzuzufügen, daß Kunzelmann anschließend im Prozeß wegen Verunglimpfung des Staates rechtskräftig freigesprochen wurde.

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