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Bayerns Klage gescheitert

Karlsruhe (ap) - Der Freistaat Bayern ist am Dienstag abend mit einem Vorstoß gegen die sogenannte EG-Rundfunkrichtlinie zunächst gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte den Antrag der bayerischen Regierung auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung ab. Bayern wollte Bonn verbieten lassen, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft der geplanten Richtlinie zuzustimmen, weil diese nach Ansicht der bayerischen Staatsregierung einen schwerwiegenden Eingriff in die Kompetenzen der Bundesländer darstellt. Die geplante EG Rundfunkrichtlinie (ERG) regelt neben rein rechtlichen Fragen auch maximale Werbezeiten und den Anteil europäischer Produktionen in den Programmen. Der Zweite Senat des höchsten Gerichts sah jedoch keinen Grund zu einer derartigen Anordnung im Eilverfahren.

Gerichtsvizepräsident Ernst Gottfried Mahrenholz, der dem Senat vorsitzt, erklärte zur Begründung, ergehe die einstweilige Anordnung, so führe dies nach Auffassung der Bundesregierung dazu, daß sie jede Möglichkeit verliere, den Inhalt der Richtlinie in einem dem Grundgesetz entsprechenden Sinne zu beeinflussen. So könnte also im Falle einer Anordnung gerade das eintreten, „was auch im Interesse des antragstellenden Landes verhindert werden muß, daß nämlich mit deutschem Verfassungsrecht unvereinbares sekundäres Gemeinschaftsrecht entsteht, das ohne einstweilige Anordnung so nicht entstanden wäre“.

„Der sich daraus ergebende Konflikt zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein derart schwerwiegender Nachteil, daß schon aus diesem Grunde die begehrte einstweilige Anordnung unterbleiben muß“, heißt es in der Begründung des Senats weiter. Auch wenn sich die bayerischen Argumente sich später im Hauptverfahren als begründet erweisen sollten, wögen die damit verbundenen Nachteile weniger schwer als ein Verfassungskonflikt. Damit schlossen sich die Richter der Darstellung der Bundesregierung an, nach dem dieser noch Spielraum für die Gestaltung der Rundfunkrichtlinie bleiben müsse.

Eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesregierung, wie sie Bayern anstrebte, wäre in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts ohne Beispiel gewesen. In der Hauptsache liegt der Fall allerdings weiter in Karlsruhe. Deshalb besteht Aussicht, daß die Verfassungsrichter doch noch eine grundsätzliche Entscheidung im Spannungsverhältnis zwischen Europäischer Gemeinschaft, Bundesregierung und Bundesländern verkünden.

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