: Eduscho vertragsbrüchig
■ Arbeitsgericht erklärte hausinterne Flexibilisierung der Arbeitszeit für rechtswidrig / Betriebsrat hatte zugestimmt
Auch Betriebsräte dürfen gültige Tarifverträge nicht unterlaufen. Das hat jetzt das Bremer Arbeitsgericht festgestellt und den Belegeschaftsvertretern des Bremer Kaffeerösters Eduscho ins Stammbuch geschrieben. Die Betriebsräte hatten bei der „Eduscho-Versand-GmbH“ einer Arbeitszeitregelung zugestimmt, nach der die 300 MitarbeiterInnen nur noch 37 Stunden pro Woche arbeiten durften. Gültig für die seit dem 1. September letzten Jahres verselbständigte Versandabteilung des Bremer Großbetriebs ist allerdings der Tarifvertrag des Einzelhandelsverbands und der sieht eine wöchentliche Arbeitszeit von 38 1/2 Stunden vor.
Die verbleibenden 1 1/2 Reststunden wollte die Geschäftsleitung den rund 300 MitarbeiterInnen allerdings keineswegs erlassen. Sie sollten vielmehr innerhalb von vier Monaten jeweils „angespart“ werden und - je nach Bedarf und Arbeitsfall - en bloc abgleistet werden - z.B. an Sonnabenden und natürlich ohne die ansonsten fälligen Überstundenzuschläge. 42 Eduscho-Mit
arbeiterInnen witterten eine klammheimliche, tarifver tragswidrige Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit. Mit Unterstützung der DAG klagten sie gegen die Vereinbarungen ihres Betriebsrats und ließen sich auch durch die Drohung der Unternehmensleitungen nicht einschüchtern. Falls die Gerichte der bisherigen Arbeitszeitregelung nicht zustimme, werde es Entlassungen geben, hatte die Geschäftsleitung angekündigt.
Am Donnerstag entschied jetzt das Arbeitsgericht. Nach seinem Urteil müssen sich auch bei Eduscho Geschäftsleitung und Betriebsräte an gültige Tarifverträge halten. Auch wenn die Betriebsleitung Berufung einlegen will: DAG-Sekretär Hartmut Frensel, seit Jahren im Dauerclinch mit den Edusch -Gewaltigen, freut sich über den Teilerfolg: „Bei den aktuellen Versuchen vieler Unternehmen, die Arbeitszeit zu flexibilisieren und z.B. Sonnabendsarbeit wieder einzuführen, wird dies Urteil sicher bundesweite Bedeutung erhalten.“
kvr
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