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Berichtigung-betr.: RAF-Hungerstreik, taz vom 14.4.89

Im dem gestrigen Bericht der taz über die Aktuelle Stunde des Abgeordnetenenhauses über den Hungerstreik der RAF -Gefangenen haben wir die Antwort der Justizsenatorin Jutta Limbach falsch wiedergegeben und kurzerhand aus zwei Mitgliedern der ehemaligen Bewegung 2. Juni Mitglieder der RAF gemacht.

Auf die Frage der CDU, „wieviel Terroristen der terroristischen Szene sich in Berlin in Strafhaft befinden“, hatte Justizministerin Limbach geantwortet: „Sofern man unter Terroristen Mitglieder der RAF, der Bewegung 2. Juni oder ähnlicher Gruppierungen versteht - wobei der Begriff schwer abzugrenzen ist und nicht identisch mit dem Mitglied einer terroristischen Vereinigung im Sinne des § 129 a StGB

-befinden sich im Berliner Vollzug zwei Männer und zwei Frauen in Strafhaft. (...) Die beiden Männer befinden sich im Normalvollzug.“

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