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Siegreiche Niederlage

Berlin (taz) Aus der Bredouille geholfen hat das Bundesverfassungsgericht gestern der CDU/CSU -Bundestagsfraktion. Die Karlsruher Richter wiesen eine Klage der Unionsfraktionen aus dem Jahre 1981 zurück, mit der damals die SPD/FDP-Regierung zur Reduzierung der Haushaltsverschuldung gezwungen werden sollte. Man berief sich dabei seinerzeit auf den Artikel 115 des Grundgesetzes, nach dem die jeweilige Neuverschuldung nicht höher sein dürfe als die entsprechenden Neuinvestitionen desselben Jahres. Um 1,87 Milliarden hatten die Sozialliberalen damals überzogen. Peinlich für die Wenderegierung, daß sie im Jahre 1988 die Verschuldung um immerhin sechs Milliarden über die gesetzliche Grenze zogen. Insofern wird die Union nicht traurig sein, daß die Karlsruher Richter der Verschuldung des Jahres 1981 nun nachträglich ihren Segen gaben. Ein Schlupfloch hält das Grundgesetz nämlich den schuldenfreudigen Regierungen offen: Zur Abwendung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes darf man auch mal überziehen.

ulk

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