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„Schwangerschaftstests nicht unzulässig“

Schwangerschaftstest und Blutdruckmessungen stellen nach Meinung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) keine unzulässige Tätigkeit für Apotheker dar. Auch die Beratung bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten greift nicht in die Therapiehoheit des Arztes ein, sagte der Sprecher der ABDA-Geschäftsführung, Johannes Pieck, auf dem diesjährigen Presseseminars des Verbandes in Berlin. „Von einer tropfenden Nase auf einen Schnupfen zu schließen ist keine Ausübung der Heilkunde“, meinte Pieck. Der Begriff der Beratung hat laut Pieck zu Irritationen zwischen Apothekern und Ärzten geführt. Durch die Beratung der Kunden dürfe eine ärztliche Therapie nicht beeinträchtigt werden. Eine solche Gefahr sei in der Tat „nicht von der Hand zu weisen“, weil 30 Prozent der Apothekenkunden, die nach nicht verschreibungspflichtigen Arzneien fragen, ihre Beschwerden beschreiben und auf Empfehlung des Apothekers kaufen. Im Schnitt werden 3.435 Bundesbürger von einer Apotheke versorgt.

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