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Bonner Raketenfahrplan

■ Die geheime Koalitionsvereinbarung über die Raketenfrage im Wortlaut

„1. Die Bundesregierung bekennt sich zu der Feststellung des Bündnisses, daß es - soweit voraussehbar - keine Alternative für das Konzept der Kriegsverhinderung durch Abschreckung auf der Grundlage einer geeigneten Zusammensetzung angemessener und wirksamer nuklearer und konventioneller Streitkräfte gibt. Bei den nuklearen Streitkräften sind unter den gegebenen Umständen land-, see- und luftgestützte Systeme auch in Europa notwendig.

2. Die Entwicklung eines Nachfolgesystems für die Kurzstreckenrakete Lance ist eine nationale amerikanische Entscheidung.

3. Das Bündnis erteilt im Rahmen des Gesamtkonzepts für Rüstungskontrolle und Abrüstung einen Auftrag für die baldige Aufnahme von Verhandlungen über die nuklearen Kurzstreckenraketen mit dem vom Bündnis 1987 in Reykjavik und 1988 in Brüssel formulierten Ziel gleicher Obergrenzen auf einem niedrigeren Niveau.

4. Auch für die nukleare Artilleriemunition wird ein Verhandlungsauftrag mit dem Ziel gleicher Obergrenzen auf einem drastisch verringerten Niveau in das Gesamtkonzept aufgenommen.

5. Im Jahre 1992 wird im Lichte der politischen und sicherheitspolitischen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller Abrüstungsverhandlungen vom Bündnis entschieden, ob für 1996 die Einführung eines Lance-Nachfolgesystems in das Bündnis, und demzufolge Produktion und Stationierung, erforderlich ist oder nicht.

Dafür ist ausschlaggebend und entscheidend, ob es gelingt,

-höhere Sicherheit auf einem niedrigeren Niveau der nuklearen und konventionellen Streitkräfte insgesamt zu schaffen,

-verbindliche Vereinbarungen mit dem Warschauer Pakt über die Beseitigung der Fähigkeit zu Überraschungsangriffen und zu raumgreifend angelegten Offensiven zu schließen,

-ein gewachsenes Maß an gegenseitigem Vertrauen aufgrund von erhöhter Transparenz und Berechenbarkeit des militärischen Verhaltens durch entsprechende Vereinbarungen zu schaffen.“

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