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SPD-Juristen für Zusammenlegung

Berlin (taz) - Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ), Horst Isola, hat im Zusammenhang mit dem Hungerstreik der RAF-Gefangenen darauf hingewiesen, daß dem Ziel der Wiedereingliederung der Gefangenen in die Gesellschaft „Verfassungsrang“ zukomme. Isola hält es deshalb für „nicht nur legitim, sondern auch legal“, wenn die RAF-Gefangenen eine Überprüfung ihrer Haftbedingungen fordern. Dazu gehöre „auch die Zusammenlegung der Gefangenen in überschaubare Wohngruppen, die vom Gesetz zwingend vorgeschrieben“ sei. In einer gestern veröffentlichten Erklärung des ASJ-Vorsitzenden heißt es, das Strafvollzugsgesetz verpflichte die Justizbehörden ausdrücklich, schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken. Diese vom Bundesverfassungsgericht bekräftigte Auffassung beinhalte auch, daß „der Vollzug nicht so angelegt ist, daß ihn die Gefangenen eines Tages als Psychokrüppel verlassen“.

Scharf wandte sich Isola gegen die „Benutzung von Kampfbegriffen wie 'Isolationsfolter‘ und Erpressung des Rechtsstaates“. Sie erzeugten „Verstocktheit auf beiden Seiten“ und erschwerten den Dialog zwischen Behörden und Gefangenen. Wer behaupte, hierzulande werde gefoltert, habe sämtliche Maßstäbe verloren und verniedliche die Folter in Ländern wie Chile, El Salvador oder der Türkei. Ebenso töricht sei angesichts von Forderungen, die sich im Rahmen des Gesetzes bewegten, das „Gerede von der Erpressung des Staates“, erklärte Isola.

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