: Schlappe für Heckelmann
■ Die FU-Gremienwahlen am 10. Mai finden nicht statt / Oberverwaltungsgericht gab dem AStA der FU recht, daß Wahlwiederholung nicht legitim war
„Alles neu macht der Mai“ - Auf diese Bauernweisheit kann sich FU-Präsident Heckelmann in bezug auf die Gremienwahlen nun doch nicht mehr verlassen. Die Wahlen an der FU werden, außer in der Gruppe der Professoren, nicht wiederholt. Der Grund: Das Oberverwaltungsgericht hat einer Klage des AStAs stattgegeben, nach der FU-Präsident Heckelmann die Gremienwahlen vom vergangenen Januar nicht insgesamt hätte für ungültig erklären dürfen. Da noch OVG-Urteile über zwei weitere Klagen aus der Gruppe der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter in derselben Sache ausstehen, aber damit zu rechnen ist, daß auch dort die Kläger Recht bekommen, hat der FU-Präsident die Anordnung auf Wahlwiederholung insgesamt zurückgezogen. Anlaß für Heckelmanns Pochen auf eine Wiederholung der Wahlen war, daß in der Gruppe der ProfessorInnen Wahlfälschungen bekannt geworden waren. Hatte der Zentrale Wahlvorstand daraufhin beschlossen, wegen der Stimmzettelfälschungen in insgesamt 20 Fällen die Wahl nur in der Professorengruppe wiederholen zu lassen, veranlaßte Heckelmann kurze Zeit später die Annullierung der gesamten Gremienwahlen. Seine Begründung: Mitarbeiter des Wahlbüros hätten falsch eingetütete Wahlbriefe wieder gültig gemacht, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Da der Präsident die Rechtsaufsicht an der FU innehat, reichte diese karge Begründung aus, auch ohne Zustimmung des Zentralen Wahlvorstandes gesamtuniversitäre Neuwahlen durchzusetzen.
Durch das OVG-Urteil wurde der universitären Allmacht Heckelmanns jetzt ein Dämpfer erteilt. Dem FU-Präsidenten, so urteilten die Richter, habe es bei seiner Aufsichtsmaßnahme an einer gesetzlichen Grundlage gefehlt. Heckelmann habe demnach seine Rechtsaufsicht über die FU ausgeübt, ohne daß der Zentrale Wahlvorstand, noch eine sonstige Stelle rechtswidrig gehandelt habe. Dies sei aber Voraussetzung für ein Eingriffsrecht des Präsidenten in den Wahlprozeß. Das heißt also: Heckelmann hatte die Aufhebung der gesamten Gremienwahlen befohlen, ohne das er, laut OVG -Urteil, dazu berechtigt war. In puncto Gremienwahlen gilt nun: Das Ergebnis vom 12. Januar ist ab sofort wieder rechtsgültig. Das hat auch Konsequenzen finanzieller Art. Rund 80.000 Wahlbriefe, die in diesen Tagen an StudentInnen, Dozenten und sonstige Bedienstete der FU verschickt werden sollten, sind ab sofort reif für den Papierkorb. Wurde noch bis Donnerstag im Wettlauf mit der Zeit daran gearbeitet, Wahlunterlagen zu präparieren, können jetzt die Mitarbeiter im Wahlbüro eine ruhige Kugel schieben. Zu den entstandenen Kosten durch die ad absurdum geführten Wahlvorbereitungen wollte jedoch gestern in der FU-Verwaltung niemand Stellung nehmen. „Zahlen wird man erst in einiger Zeit nennen können“, erklärte der persönliche Referent Heckelmanns, Melchior. Realistisch betrachtet ist ein Schaden in Millionenhöhe jedoch absehbar. Gewählt wird am 10. Mai jetzt nur noch in der Stimmgruppe der Professoren. Dort hatten Professorengruppen die Wahl wegen der bekanntgewordenen Fälschungen rechtskräftig angefochten.
cb
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