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Der Datenschutz soll noch löchriger werden

Der Bundestag debattierte über den Entwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes / Mit Ausnahmeregeln gespickt  ■  Aus Bonn Ferdos Forudastan

Vor fünf Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht, jedem Bürger stehe die Verfügungsgewalt über seine Daten als Persönlichkeitsrecht zu. Gestern debattierte der Bundestag erstmals den Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesesetz. Außerdem wurde über neue Gesetze zu MAD und BND und die Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes gestritten.

Das Datenschutzgesetz soll den einzelnen davor schützen, „daß er durch die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten in oder unmittelbar aus Dateien in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“ Ob es diesem Anspruch genügen kann, bezweifeln besonders die Datenschutzbeauftragten.

Zu den wichtigsten Einzelheiten: Der Datenschutzbeauftragte bleibt weiterhin dem Innenministerium, und nicht, wie von der Opposition gefordert, dem Parlament zugeordnet. Listen oder Akten kann er nicht kontrollieren; sie gelten nicht als Dateien.

Mit Ausnahmen ist das Gesetz geradezu gespickt: Die Behörden müssen Auskunft über gespeicherte Daten erteilen; Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, oder Militärischen Abschirmdienst dürfen „aus Sicherheitsgründen“ jedoch jede Antwort verweigern. Dies sei verfassungsrechtlich nicht haltbar, urteilen Datenschutzbeauftragte.

Ungeschützt bleiben die Daten in besonders heiklen Bereichen; Banken, Versicherungen, Marktforschungsunternehmen müssen sich vom Datenschutzbeaufragten nicht kontrollieren lassen. Für Religionsgemeinschaften gilt das Gesetz ausdrücklich nicht. Ehegatten, Verlobte, FreundInnen: Sie könnten nach dem neuen Verfassungsschutzgesetz überprüft werden, wenn der Verfassungsschutz dies wegen drohender Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ für nötig hält. Die breite Rahmen hierfür: „Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Sicherheitsgefährdung“.

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