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Kein Widerspruch gegen EG-Kohle-Beschluß?

Bonn (afp) - Bonn hat noch nicht entschieden, ob gegen den EG-Beschluß zur deutschen Kohlepolitik vom März, der einen Abbau der Verstromungshilfen - und damit eine Reduzierung des sogenannten „Kohlepfennigs“ - bis 1993 vorsieht, vorsorglich Widerspruch eingelegt werden soll. Die Entscheidung sei Ende der Woche zu erwarten, hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Viel mehr Zeit bleibt nicht, denn am 9.Mai läuft die Frist für eine Anfechtungsklage vor dem Europäischen Gerichtshof aus.

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