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Kündigungswelle gegen Mieter

Eine „Kündigungswelle“ wegen Eigenbedarfs schwappt seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar auch nach Berlin, berichtete gestern der Mieterverein. In den ersten zwei Monaten nach dem Urteil sind dem Verein 111 Kündigungen aus diesem Grund bekannt geworden, im Vergleich zu nur 55 im gesamten Jahr 1988. Etwa die Hälfte dieser Kündigungen seien unwirksame Einschüchterungs- oder Rachekündigungen, sagte ein Rechtsexperte des Mietervereins. Der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine sowie der Landesverband Freier Wohnungsunternehmen sprachen von einem „Horrorgemälde“ des Mietervereins.

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