Neue Reisepässe für die Bulgaren Amnestiegesetz für Emigranten

Sofia (afp/taz) - Seit Mittwoch dürfen auch Bulgaren leichter in aller Herren Länder reisen. Das bulgarische Parlament verabschiedete ein Gesetz, in dem die Einführung eines für fünf Jahre gültigen Reisepasses vorgesehen ist. Bisher mußten die bulgarsichen Staatsbürger ihre Pässe nach Auslandsreisen wieder bei den Behörden abliefern.

„Die Verwaltungsorgane werden nicht mehr Reisepässe und Sichtvermerke nach ihrem Ermessen ausstellen können“, heißt es in dem Gesetzestext. Damit wird eine Praxis negiert, die bisher den Behörden ermöglichte, unliebsame Personen von Auslandsreisen auszuschließen. Weiterhin soll jede Person 150 Dollar offiziell bei der Staatsbank kaufen dürfen.

Mit einem Amnestiegesetz hat das Parlament die Aussöhnung mit den Emigranten eingeleitet. Republikflucht soll nicht mehr als ein „Verbrechen“ gelten, sondern lediglich als „Vergehen“ eingestuft werden. Für im Ausland lebende Bulgaren soll sogar künftighin eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich sein. Offenbar stehen die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem „politischen Willen, die während der KSZE-Konferenz in Wien unterzeichneten Vereinbarungen einzuhalten“ - so drückte sich jedenfalls der bulgarische Aussenminister Petar Mladow aus.

Diese Vereinbarungen müssen nach den Worten des Ministers „genau befolgt und verwirklicht werden“.

Doch im Inneren tut sich die bulgarische Führung damit noch schwer. Am 5. Mai wurden nämlich 11 Aktivisten des „Club 65 für Glasnost und Perestroika“ verhört, weil sie eine Öffnung des Systems gefordert hatten. Der im November 1988 gegründete Club hat das seit Dienstag tagende Parlament erneut in einer Erklärung aufgerufen, „der UdSSR, Polen und Ungarn auf dem Pfad der Perestroika“ zu folgen, einen Rechtsstaat mit Gewaltenteilung zu entwickeln und Informationsfreiheit zu gewähren. e