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Matriarchat

Die Ära der männlichen Stammhalter und der weiblichen Doppelnamen wäre vorbei: ein Antrag der Grünen Bundestagsfraktion zur Änderung des geltenden Namensrechts sieht vor, daß beide Partner bei der Eheschließung ihren Namen behalten. Kinder sollen grundsätzlich den Namen der Mutter erhalten. Verheiratete Personen sollen auf Antrag ihren Geburtsnamen wieder annehmen können.

Für die grünen Antragstellerinnen wird damit nicht nur ein „weiterer Schritt zur Aufhebung der Diskriminierung von Frauen“ geleistet, sondern auch die „chaotischen Verhältnisse“ abgebaut, die - da jede dritte Ehe inzwischen geschieden wird - immer häufiger auftreten. Zum Beispiel tragen geschiedene Frauen Namen von Männern, mit denen sie nichts mehr zu tun haben. Kinder wiederverheirateter Frauen tragen oft einen anderen Namen als den der Familie, in der sie leben. Oder uneheliche Kinder bekommen den Namen ihrer Mutter, der nicht unbedingt identisch mit ihrem Geburtsnamen ist. „Bewußt“ hätten sie sich gegen die Wahlfreiheit des Namens entschieden, erklärten die die grünen Frauen. Trotz der rechtlichen Möglichkeit nehmen nur ein Prozent der Männer vor dem Standesamt den Namen der Frau an. Für die Grünen Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse, die den Mann bevorzugen und seine Stellung als „Familienoberhaupt“ festigen.

Dagegen wollen sie mit ihrer Namenrechtsänderung die Stellung von Frauen, die die Kinder bekommen und in den meisten Fällen auch aufziehen, aufwerten. Uneheliche Kinder sowie Kindern aus geschiedenen Familien bliebe die Namensfrage erspart. Schließlich wäre keine Person mehr gezwungen, ihren Namen und damit einen Teil ihrer Identität zu ändern.

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