: Abgeschobene Tamilen gefoltert
Drei Männer aus Sri Lanka wurden nach Abschiebung aus Großbritannien gefoltert / Immigrantentribunal sieht Vorstoß gegen Genfer Konvention / Regierung Thatcher ficht Urteil an ■ Aus London Lila Das Gupta
Fünf vom britischen Innenminister im Februar 1988 abgeschobene Tamilen sind nach der Zwangsrückkehr in ihre Heimat in Sri Lanka verfolgt, festgenommen und gefoltert worden. In einem gesetzlich bindenden Urteil hat ein unabhängiges Immigranten-Tribunal, wie jetzt in London bekannt wurde, bereits im März diesen Jahres entschieden, daß die damalige Abschiebung der Tamilen aus Großbritannien ein Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 darstelle und damit illegal gewesen sei. Statt den mittlerweile in Sri Lanka untergetauchten Flüchtlingen die Rückkehr nach Großbritannien anzubieten, läßt die Regierung Thatcher den Urteils-Spruch des Schiedsrichters in Immigrantenfragen nun aus verfahrenstechnischen Gründen vor einem britischen Oberge richt anfechten.
Die fünf Tamilen waren im Februar 1988 zusammen mit 53 tamilischen Flüchtlingen trotz heftiger Proteste von Amnesty International und britischer Flüchtlingshilfe-Organisationen binnen vier Tagen wieder nach Sri Lanka zurückverfrachtet worden. Konservative Abgeordnete hatten die Asylsuchenden damals als „Lügner, Betrüger und Vordrängler“ bezeichnet. Das britische Innenministerium hatte die Erlaubnis zur Abschiebung im Februar 1988 vor einem Gericht mit dem Argument erwirkt, daß aufgrund des Bürgerkriegs alle Tamilen der gleichen Gefahr ausgesetzt seien.
Daß die Angst der Flüchtlinge vor politischer Verfolgung durchaus begründet war, kam nur ans Tageslicht, weil sich ihre britischen Anwälte im Juli 1988 auf eine geheimen Mission nach Sri Lanka aufgemacht hatten, um sich über das Schicksal ihrer ehemaligen Mandanten zu informieren. Alle fünf, so fanden die Anwälte heraus, sind nach ihrer Rückkehr von der Polizei, den indischen „Friedenstruppen“ oder dem indischen Geheimdienst festgenommen, geschlagen und gefoltert worden und leben nun in ständiger Angst vor weiterer Verfolgung.
Ein Sprecher von Amnesty International erklärte in London, der Urteilsspruch des unabhängigen Immigranten-Tribunals beweise nur „die dringende Notwendigkeit zu einer Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf eine Berufung gegen die Abweisung eines Antrags auf politisches Asyl, vor der Abschiebung“.%%
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