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Kriegsdienst nicht verharmlosen !

■ betr.: „Kein Job für Wehrdienstverweigerer“ vom 29.4.89

Liebe Leute, zu Eurem Artikel vom 29.4.89: 1. Arbeitsverbote für KDV'er sind in der BRD nicht allein das „Privileg“ von MBB. BMW und Teile der chemischen Industrie stellen ebenfalls keine ein.

2. Leider wird in der Presse, einschließlich der taz, immer wieder der Begriff der Wehrdienstverweigerung benutzt.

Diese Titulierung trifft aber nicht zu.

Das Grundgesetz ( Art.4, Absatz 3 : „Niemand darf.....zum Kriegsdienst......gezwungen“ ); das Wehrpflichtgesetz ( Verweise auf das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz ( KDVNG ), z.B. in den §§3 und 5 ); das Zivildienstgesetz ( ZDG ) ( §1: Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer... ); das Kriegsdienstverweigerungs -Neuordnungsgesetz ( KDVNG ) (§1, Verweis auf Artikel 4, Absatz 3 Grundgesetz ) kennen den Begriff des Wehrdienstverweigerers nicht.

Allerdings werden Kriegsdienstverweigerer gerne als Wehrdienstverweigerer dargestellt, wenn ihre Entscheidung angezeifelt werden soll, bzw. wenn ihnen unlautere Motive unterstellt werden ( Stichwort: Drückeberger ).

Die Entscheidung, den Kriegsdienst zu verweigern orientiert sich am konkreten Kriegsdienst und seiner Vorbereitung auf den Ernstfall.

Der Vorbereitungsdienst ( Wehrdienst ) wird allerdings mitverweigert.

Wehrdienst assoziiert etwas mit „sich wehren“, Notwehr, Recht auf Verteidigung etc.. Wehrdienst ist der Vorbereitungsdienst für den Krieg.

Beteiligt Euch in Zukunft nicht an dieser Verharmlosung über taz-Artikel.

Mit pazifistischen und antimilitaristischen Grüßen Menso Cordes

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