: Verfassungsschutz überprüft REPs
■ Stoiber beklagt nationalistische Ansätze bei Schönhuber
Die Verfassungsschutzbehörden der Länder überprüfen zur Zeit die „Republikaner“ auf ihre Verfassungstreue. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums geht diese Vorprüfung, die auch in Bayern begonnen wurde, auf einen schon vor einigen Wochen gefaßten bundeseinheitlichen Beschluß der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern zurück.
Programme und Reden der „Republikaner“ sollen auf rechtsextreme, verfassungsfeindliche Äußerungen abgeklopft werden. Gegenstand der Überprüfung sind auch die Verbindungen von „Republikanern“ zu rechtsextremen und neonazistischen Organisationen. Eine Bewertung der „Republikaner“ als insgesamt verfassungsfeindliche Partei hätte zunächst ihre kontinuierliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz zur Folge, wie dies bereits bei der NPD oder der DVU der Fall ist.
Bayerns Innenminister Edmund Stoiber (CSU) wies auf die Überprüfung bei der Vorlage des Verfassungsschutzberichts 1988 hin. Die Entwicklung der letzten Wochen und insbesondere Äußerungen von Angehörigen der rechtsgerichteten Partei im Wahlkampf zur Europawahl gäben jetzt Grund zu der Annahme, daß die REPs möglicherweise Zielsetzungen verfolgten, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Staates unvereinbar seien, sagte Stoiber.
Vor allem Äußerungen von REP-Mitgliedern zur Europäischen Gemeinschaft und zur Ausländerpolitik ließen nationalistische Denkansätze erkennen, meinte Stoiber. Hier bestünden zuweilen Parallelen zur Argumentation rechtsextremer Organisationen wie etwa der NPD und der DVU. Der Innenminister wies auch darauf hin, daß sich unter den 20 Kandidaten der REPs für das Europäische Parlament vier ehemalige Mitglieder rechtsextremer Gruppierungen befänden.
Stoiber beklagte die teils „unglaubliche Brutalität“ der Ordnungshüter auf Veranstaltungen der REPs, die bisweilen „tumultuös“ abliefen. Insgesamt mache es das „schillernde und zunehmend problematische Erscheinungsbild“ der Partei erforderlich, daß ihre weitere Entwicklung durch die Verfassungsschutzbehörde zunächst anhand allgemein zugänglicher Informationen aufmerksam verfolgt werden.
Die Bewertung solcher offener Erkenntnisse und auch der Besuch von REP-Veranstaltungen während einer sogenannten Prüfphase soll nach Worten von Stoiber die Grundlagen für die Entscheidung aufbereiten, ob die Partei insgesamt verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Dies könne erst am Ende der zeitlich offenen Prüfphase gesagt werden, betonte Stoiber. Er gehe davon aus, daß die Entscheidung im Benehmen mit den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder getroffen werde.
dpa
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