: Verteidigung nennt Gutachter des BKA „nicht qualifiziert“
Frankfurt (dpa) - Gegen die Verwertung eines neuartigen sprachwissenschaftlichen Gutachtens im Prozeß um die Polizistenmorde an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens hat die Verteidigung eines der Angeklagten am Dienstag Protest eingelegt.
Mit dem Gutachten soll die Urheberschaft von sogenannten Bekennerschreiben zu mehreren Anschlägen auf Einrichtungen der Stromversorgung im Rhein-Main-Gebiet geklärt werden. Aufgrund des Gutachtens können die Schreiben einem der Angeklagten zugeordnet werden.
Die Verteidigung dieses Angeklagten begründete den Protest mit dem Argument, der Gutachter des Bundeskriminalamtes (BKA) sei für diese Aufgabe „nicht qualifiziert“, er sei von seiner Ausbildung her nicht Linguist, sondern Mathematiker.
Das Gutachten stütze sich außerdem auf ein Computerprogramm namens „Textor“, das wissenschaftlich noch nicht überprüft sei. Im übrigen sei die Identifizierung eines Verfassers allein aufgrund von Textvergleichen nie mit Sicherheit möglich.
Die Bundesanwaltschaft wandte gegen diese Kritik ein, der Angeklagte sei vor allem aufgrund auffälliger Rechtschreibfehler, die sowohl in den Bekennerschreiben als auch in seiner Privatkorrespondenz vorkämen, identifiziert worden.
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