: Asyl abgelehnt: Recht auf Arbeit
Kassel (ap) - Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, daß rechtsverbindlich abgelehnte Asylbewerber, die sich dennoch weiter in Deutschland aufhalten dürfen, auch Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis haben. Voraussetzung ist allerdings, daß sie nach Vollendung des 15. Lebensjahres zumindest acht Jahre in der Bundesrepublik lebten und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, die eine Arbeitnehmertätigkeit nicht ausdrücklich verbietet. (Az.: BSG 7 RAr 114/88)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen