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Heftige Kritik an geplanten Geheimdienstgesetzen

Heftige Kritik übten gestern in Bonn mehrere als Experten geladene Datenschutzbeauftragte und Wissenschaftler an den Gesetzentwürfen der Bundesregierung für den Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst. In einer Anhörung des Bundestagsinnenausschusses monierten sie - mit Ausnahme des bayerischen Datenschutzbeauftragten - unisono, daß die geplanten Gesetze das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Bürgers ignoriert würden und weitgehend die bisherige im Umgang mit Daten sehr nachlässige Amtspraxis festschreiben würden.

Besonders strittig war zwischen den Kritikern der Entwürfe und den ebenfalls geladenen Vertretern von Geheimdienst und Polizei die Frage des Informationsaustausches zwischen den verschiedenen Behörden. Während die Staatsschützer den Datenverbund zwischen Polizei und Geheimdiensten gerne noch intensiviert sähen, sind für die Kritiker alle Gesetzentwürfe in Teilen ein Verstoß gegen das verfassungsmäßige Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Grundsätzlich kritisieren sie an den Entwürfen auch, daß sie Aufgaben und Befugnisse der Behörden nicht genau bestimmen und damit den Mißbrauch erheblich erleichtern. Außerdem würde durch vorgesehene Verrechtlichung spontaner Übermittlungen von „Verdächtigen“ Beobachtungen dritter an den Verfassungsschutz eine beliebige Denunziation gefördert. Schließlich, so die Kritiker, wäre allen Gesetzen gemeinsam, daß die Auskunftsansprüche der Betroffenen unberechtigt ausschlössen.

Als „massiven Angriff auf den Rechtsstaat“ haben gestern auch die in der ÖTV organisierten Verfassungsschützer, Richter und Staatsanwälte das Gesetz bezeichnet. Es räume den Geheimdiensten „in höchst bedenklicher Form“ weitreichende Kompetenzen zur Erfassung persönlicher Daten ein. Mit dem Gesetz sei ein nahezu unbegrenzter Datenfluß aus der gesamten Verwaltung an die Geheimdienste zulässig eine Regelung „die der Denunziation Tür und Tor öffnet, und die Thesen des Volkszählungsurteils in ihr Gegenteil verkehrt“. Darüber hinaus würde durch den Datenverbund zwischen Geheimdiensten und Polizei das in der Verfassung verankerte Trennungsgebot unterlaufen. Angesichts dieser und anderer schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken, sei die Bundesregierung gut beraten, das gesamte Paket der Artikelgesetze zurückzuziehen.

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