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Braker Hafen vor Gericht

■ Naturschützer klagen gegen Nord-Erweiterung

Der Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) hat vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg gegen den Ausbau des Braker Hafens Klage erhoben. Zwei Punkte sind es vor allem, mit denen die Norderweiterung des Hafens verhindert werden soll.

So wollen die Naturschützer bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens einen formalen Fehler festgestellt haben: Man habe dem Naturschutz-Verein keine Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planungs-Unterlagen gewährt. Die im Gesetz vorgesehenen Beteiligungsrechte seien so von der Wasser- und Schiffahrtsbehörde Aurich nicht zugestanden wurden.

Des weiteren bezweifeln die Naturschützer, daß die „Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP) ausreichend durchgeführt wurde. „Faktoren“ wie Mensch, Fauna, Flora, Boden, Luft und Klima

seien nicht berücksichtigt worden. Die UVP, so die NVN, hätte in diesem Verfahren auch „sämtliche andere in Betracht kommende Varianten eines Hafenbaus in Brake neben Varianten eines Ausbaus von anderen bestehenden Hafenanlagen in anderen Städten prüfen und in Relation zu den negativen Umweltauswirkungen setzen müssen“. Die vorgelegte UVP entspreche in keiner Weise den Mindestanforderungen der EG -Richtlinie, die mangels fehlender bundesdeutscher Gesetzgebung in diesem Fall Gültigkeit habe.

Der NVN befürchtet durch die Erweiterung des Braker Hafens die vollständige Vernichtung eines noch intakten Biotops, das Rast-, Nist-und Brutplatz zahlreicher, vom Aussterben bedrohter Vogel-, Tier-und Pflanzenarten ist.

mad

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