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Behinderter in Schutzgewahrsam

In der Nacht auf Dienstag hat die Polizei in Spandau einen 55jährigen Behinderten samt seiner Elektrokarre in Schutzgewahrsam genommen und vier Stunden lang festgehalten. Wolfgang R. war nach eigenen Angaben am Klinkeplatz von Jugendlichen aufgehalten und angepöbelt worden. Das Geschehen sei von einer Frau in einer anliegenden Kneipe beobachtet worden. Die habe die Polizei gerufen. Gegen zwei Uhr morgens sei dann die Polizei mit einer Wanne angerückt und habe ihn als „hilflose Person“ wegen Trunkenheit in Gewahrsam genommen und in den Wagen verfrachtet. Während des Transports in die Ruhlebener Polizeikaserne wurde der Behinderte nach eigenen Angaben mit Handschellen an seine Elektrokarre gefesselt. Dort sei er dann vier Stunden lang festgehalten worden. Auf sein Bitten hin habe die Polizei bei seinem Anwalt und bei ihm zuhause angerufen, ihm aber gesagt, unter beiden Nummern gehe niemand an den Apparat. Gegenüber der taz versicherte Wolfgang R., daß unter seiner Telefonnummer jemand zuhause gewesen sei. Ein Polizeiarzt habe während der Ingewahrsamnahme „Volltrunkenheit“ festgestellt. Wolfgang R.: „Ich habe auf dem Nachhauseweg ein Bier getrunken.“ Die Polizei bestätigte gestern die Ingewahrsamnahme und R.'s Freilassung um 5.15 Uhr am Morgen.

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