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Arbeitslos: Partner müssen blechen

Wer in einer Wohngemeinschaft von Mann und Frau lebt und mit seinem Partner aus einem Topf wirtschaftet, muß in jedem Fall damit rechnen, daß sein Einkommen und Vermögen auf die Arbeitslosenhilfe des anderen angerechnet wird. Das entschied gestern das Bundessozialgericht in Kassel in letzter Instanz.

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