: „Filz„-Vorwurf zulässig
Frankfurt (AP) - Der Intendant des Hessischen Rundfunks (HR) und ARD-Vorsitzende Hartwig Kelm muß sich den Vorwurf gefallen lassen, daß die von ihm praktizierte Wahrnehmung rechtlicher Interessen „nach Filz riecht“. Das hat das Frankfurter Landgericht in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden.
Beklagter in dem Prozeß vor der Sechsten Zivilkammer war der Geschäftsführer der privaten „Funk- und Fernsehen Hessen GmbH“, der dem HR vorgeworfen hatte, er versuche „mit Millionenprozessen und Abmahnverfahren mit ungeheuer hohen Streitwerten potentielle Mitbewerber vom Markt zu drängen“. Daß in diesen Fällen auch noch die Anwaltskanzlei vom Kelms Ehefrau beauftragt werde, hatte der Geschäftsführer als „skandalösen Vorgang“ und als „Filz“ bezeichnet, bei dem das Geld „in der Familie“ bleibe.
Wie das Landgericht befand, bestehen wegen dieser Vorwürfe keine Unterlassungs- oder auch Schadenersatzansprüche gegen den privaten Sender. Was den „Filz„-Vorwurf betrifft, kann nach Ansicht der Richter „immerhin der Anschein entstehen“, daß der Hessische Rundfunk „Mandate aufgrund einer privaten Beziehung erteilt“. Ebenso wahr sei, daß ein Teil der HR -Honorare, die der Anwaltskanzlei zuflössen, „in die Familie des Intendanten gelangt“. Die Klage war von einer Frankfurter Societät mit insgesamt neun Rechtsanwälten erhoben worden, die seit mehr als 30 Jahren den HR vertritt und der seit 1972 auch die Ehefrau des Intendanten angehört.
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