: Exverfassungsrichter als „Komplize“
Berlin (taz)-Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Prof. Martin Hirsch soll nicht als Verteidiger in einem Blockade -Verfahren auftreten dürfen. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat jetzt einen Antrag gestellt, den Exverfassungsrichter als Strafverteidiger im Verfahren gegen den Angeklagten Klaus Vack abgezulehnen. Vack sollte sich am 1.August vor dem Amtsgericht Pirmasens wegen seiner Teilnahme an der mehrtätigen Blockade des US-giftgasdepots in Fischbach verantworten. Als seinen Verteidiger hatte er vor fünf Monaten Martin Hirsch bestellt. Hirsch jedoch, so meint nun die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf Paragraph 138 der Strafprozeßordnung, sei als Anwalt aus dem Verfahren auszuschließen, da er selber dringend verdächtig sei, an „der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet“, beteiligt zu sein. Tatsächlich hatte Hirsch kurz vor der Blockade des Giftgasdepots in einem taz-Interview seine Teilnahme an Blockadeaktion angekündigt. In den Genuß der „Komplizenschaft“ mit seinem Mandanten Vack kam Hirsch jedoch nicht, denn aus gesundheitlichen Gründen konnte er damals gar nicht an der Aktion teilnehmen. Über den Ausschlußantrag der Staatsanwaltschaft gegen Verteidiger Hirsch muß nun das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden. Der Termin gegen Klaus Vack wurde vorerst ausgesetzt.
Ve.
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