: Berichtigung-betr.: Kampagne gegen Eilverfahren vor Chinas Gerichten", taz vom 22.7.89
CH-4103 Bottmingen, 24.Juli 198
Ehrenwerter Redaktor-san,
der Unterzeichnete ist vom Vorsteher des Tempels, Atsuta -sensei, beauftragt, Sie zu begrüßen und Sie zu bitten, ihm bei der Beantwortung ihn bewegender Fragen, die sich aus der Lektüre der auf der ersten Seite Ihrer Zeitung vom 22.Juli 1989 abgedruckten Überschrift „Kampagne gegen Eilverfahren vor Chinas Gerichten“ ergeben haben, behilflich zu sein, so es Ihre Zeit zulasse. Der deutschen Sprache nur rudimentär mächtig, sei ihm zwar die Lektüre der Überschrift, nicht aber die des aus recht verschachtelten Sätzen bestehenden Textes darunter erlaubt gewesen. Da weder eine Kampagne noch ein Eilverfahren vor Gericht gestellt werden könne - seines Wissens auch nicht in China -, müsse es sich, so Atsuta -sensei, um einen Text handeln, der Aspekte der Lehre Buddhas behandle, insbesondere dem von ihm, Buddha, gefundenen so genannten achtfachen Weg, der u.a. vorsieht, alles so gut und damit sicher auch so rasch wie möglich, keinesfalls jedoch eilig zu machen, beispielsweise zu essen, wo zu hastiges Schlingen, und darin sei die buddhistische Lehre mit der zeitgenössischen Medizin nicht uneins, sich sehr unangenehm auf den Allgemeinzustand des Magens auswirken könnte. Insonderheit bittet Sie Atsuta-sensei ihm darüber Auskunft zu geben a) wer mit b) was eilig verfahren und c) wieso das vor chinesischen Gerichten geschehen sei. Im Falle von zu hastigem essen, um bei obigem Beispiel zu bleiben, erscheine ihm eine Örtlichkeit wie eine der in China wohl sich großer Beliebtheit erfreuenden Verkaufsstände für Nudelsuppe viel angemessener als ein Gericht. Außerdem zeigte Atsuta-sensei großes Interesse an der Art und Weise, wie das Mißfallen an jemandes zu hastigem essen zum Ausdruck gebracht worden sei. An dieser Stelle gab Atsuta-sensei dem Unterzeichneten zu verstehen, daß er ein nonverbales Wegschlagen der Schale wohlwollend billigen würde.
Ehrenwerter Redaktor-san, ich möchte Ihnen meine Verwunderung über die Behandlung dieses das deutschsprachige Lesepublikum doch sicher nur peripher berührende Themas, zumal an solch exponierter Stelle in Ihrem Blatt, nicht verhehlen, stehe jedoch nicht an, Sie gleichfalls zu grüßen und Ihnen meine Achtung für ihr fortgesetztes Bemühen um die Belange von sowohl ethnischen als auch religiösen Minderheiten zu zollen und verbleibe mit vorzüglicher Hochachtung Ihr Heinrich Lüders, Sekretaria
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