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Kein Postenschutz

■ Senatskoalition will den Datenschützer Kerkau nicht behalten, sondern die Stelle neu ausschreiben

Der Senat will offenbar den bisherigen Datenschutzbeauftragten Kerkau, dessen Vertrag am 31. Oktober 1989 ausläuft, loswerden. In einem bislang noch nicht veröffentlichten Beschluß hatte der Senat allerdings kürzlich entschieden, die Stelle des Datenschutzbeauftragten neu auszuschreiben. Der parteilose Kerkau, der diesen Posten seit zehn Jahren bekleidet, ist seinerzeit auch mit den Stimmen der SPD gewählt worden.

Vor allem die AL hatte in den letzten Jahren immer wieder Kritik an Kerkau geübt, weil dieser „sein Amt nicht im Sinne des Datenschutzes offensiv genug ausgeübt“ habe. Nach Ansicht der AL habe sich Kerkau zudem „nicht vehement genug für die Trennung von Einwohnermeldedaten von der polizeilichen Datenverarbeitung“ eingesetzt. Die AL bestätigte, daß man zu Kerkau „schon ein kritische Verhältnis habe“, dennoch sei die Nichtberufung Kerkaus eine Entscheidung der Koalition. „Schließlich ist der Posten des Datenschutzbeauftragten kein Erbhof“, erklärte AL -Pressesprecherin Maixner.

Für den FDP-Politiker Oxford ist die Entfernung Kerkaus aus dem Amt, „eine Gefahr für den Datenschutz“. Kerkau, so Oxford, habe sich stets für die belange des Datenschutz in Berlin eingesetzt und alle Versuche abgewehrt, den Datenschutz einzuschränken. Kerkau will sich ungeachtet der gegen ihn vorgebrachten Kritik erneut zur Wahl stellen. „Wird ein anderer vorgezogen, kann ich in Pension gehen.“ Seinem Frührentnerdasein kann der 53jährige Kerkau gelassen entgegensehen: Immerhin hatte er ein Jahreseinkommen von 135.000 Mark - dementsprechend wird auch sein „Altersgeld“ ausfallen.

-time

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