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Blüms schwarze Liste

Von Afterschließbandage bis Zehenspreizer: Was die Kassen nicht mehr zahlen sollen  ■  D O K U M E N T A T I O N

350 Millionen Mark will Arbeits- und Sozialminister Blüm mit seiner neuen Negativliste einsparen. Auf dieser Liste sind eine Vielzahl von Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln aufgelistet, die von den Krankenkassen ab 1.Januar 1990 nicht mehr bezahlt werden sollen. Die taz dokumentiert im folgenden denjenigen Teil der Verbotsliste, der die medizinischen Hilfsmittel umfaßt.

Von der Versorgung sind ausgeschlossen:

§1 - Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen 1. Afterschließbandagen

2. Bandagen ohne Verstärkungselemente, die eine Gelenkbewegung einschränken

3. Knöchelkompressionsstrümpfe, Wadenstücke, Kniekompressionsstücke

4. Leibbinden (Ausnahme: nach Operationen und bei Bauch wandbruch)

5. Mundsperrer

6. Penisklemmen

7. Rektophore und Hystero phore (Haltevorrichtung für Enddarm- bzw. Gebärmutter vorfall)

§2 - Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis 1. Alkoholtupfer

2. Armtragetücher, -gurte

3. Augenbadewanne

4. Augenklappen

5. Augentropfpipetten

6. Badestrümpfe

7. Brusthütchen mit Sauger

8. Druckschutzpolster

9. Einmalhandschuhe

10. Eisbeutel und Kompressen

11. Fingerlinge

12. Fingerschienen

13. Glasstäbchen

14. Gummihandschuhe

15. Hammerzehenpolster

16. Handgelenkriemen (ein schließlich Maßanfertigung)

17. Milchpumpen

18. Ohrenklappen

19. Salbenpinsel

20. Urinflaschen

21. Zehenspreizer

22. Zwirn-Handschuhe

§3 - Instandsetzung Instandsetzung von Brillengestellen für Versicherte, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.

§4 - Zubehör 1. Brillenetuis

2. Energieversorgung (Batterien - die Red.) bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18.Lebens jahr vollendet haben.

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