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Kaum Schutz für Ureinwohner

Internationale Tagung der UNO-Menschenrechtskommission in Genf brachte nur eine halbherzige Konvention zum Schutz der UreinwohnerInnen zustande  ■  Aus Genf Andreas Zumach

„Die Erarbeitung internationaler Standards ist zwar wichtig. Aber die Durchsetzung unserer Rechte müssen wir selber erkämpfen.“ Nüchtern antwortet Pablo Santos auf die Frage'ob sich die weite und teure Reise von Manila nach Genf gelohnt hat. Er hatte keine übertriebenen Hoffnungen und ist deshalb auch nicht allzu enttäuscht über das magere Ergebnis der gestern abend zu Ende gegangenen fünftägigen Jahrestagung der „Arbeitsgruppe für eingeborene Bevölkerungen“ der UNO -Menschenrechtskommission.

Der Generalsekretär der „Kalipunan ng Katutubong Mamamayam ng Philippinas“ (Nationale Föderation der eingeborenen Völker der Philippinen) vertritt 4,5 Millionen Angehörige der UreinwohnerInnen in den Regionen Luzon und Mindanao im Inneren der Phillipinen sowie auf den Visayans Inseln. Wie unter Marcos sind sie auch unter Aquino in ihren Landrechten bedroht, werden ihre Territorien militarisiert und ihre Umwelt zerstört. „Die Situation ist unter Aquino sogar noch schwieriger geworden“, erklärte Santos gegenüber der taz.

Zum erstenmal nahm er an einer Sitzung der UNO -Arbeitsgruppe teil, die sich seit Jahren um die Erarbeitung einer internationalen Konvention zum Schutz „endogener Bevölkerungen“ bemüht. Zusammen mit VertreterInnen nord- und südamerikanischer Indianer, australischer Aborigines und zum erstenmal - auch UreinwohnerInnen des afrikanischen Kontinents, aus Tansania und Botswana, stritt Santos eine Woche darum, in dem von einer Expertengruppe vorgelegten Konventionsentwurf den Begriff „Bevölkerungen“ durch „Völker“ zu ersetzen. Doch gegen dieses Ansinnen sperrten sich bis zuletzt erfolgreich die in der Arbeitsgruppe vertretenen Regierungen - allen voran Kanadas, aber auch Brasiliens, Argentiniens und Australiens. Sie fürchten, daß der Begriff „Volk“ bestimmte Selbstbestimmungsrechte impliziert, die sie den UreinwohnerInnen in „ihren“ Ländern nicht zugestehen wollen.

Selbst Schweden stimmte unerwarteterweise und zum Entsetzen der Nichtregierungsvertreterin aus dem sonst eher für fortschrittlich gehaltenen skandinavischen Land gegen die Festschreibung „kollektiver Rechte“ in dem Konventionsentwurf. „Ein einzelner Indianer hat alle Rechte, ein Indianerstamm keine“, brachte ein Anwalt nordamerikanischer Indianerstämme den konzeptionellen Streit auf den Punkt.

Völlig unbefriedigend für die VertreterInnen der UreinwohnerInnen sind bislang auch die Bestimmungen über Landrechte in der Konvention formuliert. Diese sollen zwar gewährleistet werden, die Regierungen wollen sich jedoch weiterhin den Zugriff auf unter der Erdoberfläche lagernde Mineralien sichern. Bei Ansprüchen von UreinwohnerInnen auf die Rückgabe gestohlenen Landes durch die Regierungen sieht der Konventionsentwurf zwar die Eröffnung eines Verfahrens vor. Doch wird nicht verlangt, daß dieses auch zu Ende geführt und dem Anspruch Genüge getan wird.

Wie einmal vereinbarte Standards und als international gültig festgeschriebene Rechte für UreinwohnerInnen durchgesetzt werden können, darüber schweigt sich der Konventionsentwurf bislang völlig aus. Die VertreterInnen der Völker verlangten in Genf die Festschreibung von konkreten Verfahren. Die Regierungen sollen verpflichtet werden, bei Streitfällen mit der UNO zusammenzuarbeiten. Die UNO und andere internationale Einrichtungen wie etwa der Internationale Gerichtshof sollen konkrete Eingriffsmöglichkeiten erhalten, um die Rechte von UreinwohnerInnen notfalls auch gegen nationale Regierungen durchsetzen zu können. Den VertreterInnen der eingeborenen Völker schweben hier ähnliche Bestimmungen vor, wie sie in der UNO-Dekolonisierungs-Konvention von 1964 enthalten sind.

Da sich in einer Runde von mehr als 300 Menschen schwer diskutieren läßt und Details kaum formuliert werden können, schlugen die VertreterInnen der UreinwohnerInnen zum Abschluß der Sitzung vor, in den nächsten Monaten die offenen Kontroversen in arbeitsfähigen, paritätisch von VertreterInnen der Regierungen und der UreinwohnerInnen besetzten Arbeitsgruppen zu lösen. Noch gibt es bei vielen die Hoffnung, daß die UNO-Konvention zum Schutz der Rechte „endogener Völker“ auf der nächsten Vollversammlung der UNO -Menschenrechtskommission im Februar 1990 endlich verabschiedet werden kann.

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