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IHK lehnt Grundwasserpfennig ab

Als eine „Sonderverbrauchssteuer“ für Berlin wertet die Industrie- und Handelskammer (IHK) die geplante Einführung eines Grundwasserentnahmeentgelts. Sie warnte am Freitag in einer Erklärung, die Qualität des Wirtschaftsstandorts Berlin durch die Einführung eines Grundwasserpfennigs zu verschlechtern. Auf einer Anhörung äußerte die Kammer sowohl Zweifel an der Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin als auch an den behaupteten ökologischen Wirkungen. Wegen der juristischen Probleme empfahl sie dem Senat, die bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den baden-württembergischen Wasserpfennig abzuwarten, da in Berlin wegen des besonderen Status die Anrufungsmöglichkeit dieser obersten Verfassungsinstanz fehle.

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