: Länder pochen auf Rundfunkhoheit
■ Auch Bremen klagt gegen Bonner Zustimmung zur EG-Rundfunkrichtlinie
Das Land Bremen will gegen den Bund und die derzeitige Regierungskoalition erneut vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Senat beschloß auf seiner gestrigen Sitzung, gemeinsam mit den Gelegenheits-Verbündeten aus Schleswig -Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland -Pfalz und dem Saarland einer Klage Bayerns beizutreten. Die soll den Bund in seine Schranken weisen und feststellen, daß die Bundesregierung im Zusammenhang mit der EG -Rundfunkrichtlinie Rechte der Länder verletzt
hat.
Auf die grundsätzliche kulturelle und gesellschaftliche Funktion des Rundfunks, die wirtschaftlichen Interessen nicht unterzuordnen sei, besann sich die SenatorInnenrunde bei ihrer Begründung der Klage. Deshalb habe der Bundesrat bereits 1987 festgestellt, daß der EG-Rundfunk -Richtlinienvorschlag im Gemeinschaftsrecht keine ausreichende rechtliche Grundlage finde. Darüber habe sich die Bundesregierung aber hinweggesetzt und im März 1989 grundsätzlich ihre Zustimmung zu der von der
EG-Kommission vorgeschla genen „Richtlinie des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliederstaaten über die Ausübung der Rundfunktätigkeit“ (EG -Rundfunkrichtlinie) gegeben.
Der Bremer Senat will Professor Herbert Bethge aus Passau als Verfahrensbevollmächtigten beauftragten. Der Jurist vertritt nach Senatsauskünften in dieser Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auch die anderen Bundesländer.
taz/dpa
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