: Vaterrecht geht vor-betr.: "Sexueller Mißbrauch: Streit über eine Diagnosemethode", taz vom 12.8.89
betr.: „Sexueller Mißbrauch: Streit über eine Diagnosemethode“, taz vom 12.8.89
(...) Für den taz-Schreiber ist es klar, Trennung von den Eltern ohne Beweise, das ist ja wohl ungeheuerlich. Wenn Kinder mit Hilfe von Puppen über sexuelle Gewalt sprechen, ist dies der Beweis für eine vorliegende Straftat. Allerdings, bei keinem anderen Delikt wird die Aussage der Betroffenen so stark angezweifelt, steht Vaterrecht in den meisten Fällen vor dem Schutz der Kinder. Schnelle und eindeutige Reaktion der Behörden ist längst überfällig. Kaum geschehen, wird über das verlorengegangene Eigentumsrecht auf die Kinder verwiesen, werden Täter zu Opfern gestempelt, wird über die armen Eltern gesprochen.
Täter werden nicht eindeutig benannt, ein neuer schwammiger Begriff der sogenannten Inzest-Eltern macht die Mutter gleich zur Mittäterin. Einen Terror der guten Absichten, den der taz-Schreiber bei den BefürworterInnen der Puppendiagnose entdeckt, kann ich nur bei denen feststellen, die meinen, der beste Schutz der Kinder sei die Familie.
Irmgard Schaffin, Bochum
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