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30 Tage Schlachtverbot für Hustensaft-Kälber empfohlen

Düsseldorf (taz) - Die 7.150 im Münsterland beschlagnahmten Kälber, denen das wachstumsfördernde Hustenmittel Salbutamol verabreicht wurde, sollten aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes frühestens 30 Tage nach der illegalen Behandlung geschlachtet werden. Diese Empfehlung gab das Berliner Bundesgesundheitsamtes (BGA) am Dienstag abend bekannt. Nach Angaben eines Sprechers gehen die Berliner Gesundheitsschützer davon aus, daß innerhalb dieser Frist „der Stoff vollständig aus dem Tierkörper ausgeschieden wird“. Aus Sicherheitsgründen regte das Amt stichprobenweise Nachuntersuchungen nach der Schlachtung an. Konkrete Angaben, ab wann das nur in der Humanmedizin zugelassene Medikament die Gesundheit des Menschen beim Fleischkonsum gefährdet, machte das BGA nicht. Eine Grenzwertfestlegung erscheine „problematisch, da illegale Anwendungen von Arzneimitteln nicht legitimiert werden sollten“. NRW -Landwirtschaft-sminister Klaus Matthiesen sagte, er werde die geschlachteten Kälber „in jedem Fall“ erst nach der stichprobenweise erfolgten Nachuntersuchung als Lebensmittel freigeben. Unterdessen wird die Kritik an Matthiesen seitens der kleinen Lohnmäster immer heftiger. Sie werfen ihm vor, lediglich bei Kälbern „rot“ zu sehen, die anderen Viecher aber ungeschoren zu lassen.

J.S.

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