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Katalysator wird mit 820 Millionen gefördert

■ Kabinett beschließt Gesetzentwurf / Zehn Millionen für Werbung

Bonn (ap) - Die Bundesregierung verzichtet auf rund 820 Millionen Mark an Kraftfahrzeugsteuer, um dem Drei-Wege -Katalysator bis Mitte 1991 zum endgültigen Durchbruch zu verhelfen. Diese Zahl nannte Bundesumweltminister Töpfer am Mittwoch, nachdem das Kabinett seinen Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Förderung schadstoffarmer Personenwagen verabschiedet hatte.

Der vorgelegte Entwurf sieht vor, daß ab 1. Januar 1990 für neuzugelassene Personenwagen bis zu zwei Liter Hubraum, die die US-Norm oder gleichwertige Abgasvorschriften erfüllen, eine Steuerbefreiung von 1.100 Mark gilt. Davon profitieren besonders Besitzer von Kleinwagen unter 1,4 Liter Hubraum, die bisher nur 375 Mark Steuer sparten.

Zusätzlich soll die verbesserte Förderung auch rückwirkend gelten: Töpfer sagte, jeder, der seit Juli 1985 einen Kleinwagen mit Drei-Wege-Katalysator erworben habe oder noch bis Ende dieses Jahres kaufen werde, bekomme die höhere Fördersumme.

Damit möglichst viele Gebrauchtwagen umweltfreundlicher werden, zahlt das Finanzamt künftig für den nachträglichen Einbau eines Katalysators einen Förderungsbetrag: Wer den einfachen Katalysator einbauen läßt, bekommt 550 Mark. Einen geregelten Drei-Wege-Katalysator fördert das Amt mit 1.100 Mark. Diese Unterstützung gibt es auch rückwirkend für Nachrüstungen an Fahrzeugen unter 1,4 und über zwei Liter Hubraum, falls die Katalysatoren zwischen dem 27. April 1989 und Ende des Jahres eingebaut wurden oder noch werden.

Töpfer kündigte eine Werbekampagne für den Katalysator an, die noch in diesem Herbst gestartet werden soll. Dafür wolle die Regierung zehn Millionen Mark bereitstellen. Durch Anzeigen, Großplakate und Rundfunkspots zu den Hauptverkehrszeiten sollen die Bundesbürger überzeugt werden, ein Katalysator-Auto zu kaufen oder ihren Wagen nachzurüsten.

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