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OVG erlaubt Tiefstflüge

■ Lüneburger Oberverwaltungsgericht erlaubt die unterbundenen Tiefflüge wieder

Lüneburg (ap/taz) - Die gerichtlich unterbundenen Tiefflüge der Bundeswehr über einigen Teilen Niedersachsens sind vorerst wieder erlaubt. Der zwölfte Senat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg hat am Mittwoch die Vollstreckbarkeit eines Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg vorläufig aufgehoben. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung dürfen die Maschinen der Luftwaffe wieder bis zu 75 Meter tief über das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Cloppenburg donnern.

Das Gericht begründete die Aufhebung damit, daß die Luftwaffe in ihren hoheitlichen Aufgaben nicht von einer rechtskräftigen Entscheidung eingeschränkt werden könne. Es sei nicht hinzunehmen, daß die Flieger bei einem möglicherweise langen gerichtlichen Verfahren in den fraglichen Gebieten nicht mehr üben könnten.

Das Gericht hob damit teilweise einen Spruch des Oldenburger Verwaltungsgerichts vom März dieses Jahres auf. Die Richter hatten aufgrund einer Klage des Landkreises und zweier Städte entschieden, daß sich Militärflugzeuge ebenso wie die Zivilluftfahrt an die Bestimmungen der Luftverkehrsordnung zu halten hätten. Diese schreibt eine Mindesthöhe von 150 Metern über offenem Gelände und 300 Metern über Ortschaften vor. Das Oldenburger Urteil war für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Dadurch waren die Flüge der Luftwaffe über diesem Gebiet bis zu 75 Metern Höhe nicht mehr möglich. Das Hauptverfahren soll jetzt innerhalb der nächsten sechs Monate vom OVG Lüneburg entschieden werden. (Az: 12 L 85/89 und 12 M 49/89)

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