: BUND bleibt bei Lärmschutz-Kritik
■ Bauressort will an Planungen zunächst festhalten / BUND geht notfalls vor Gericht
„Völligen Unfug“ findet der Vorsitzende des Bundes Naturschutz, Helmut Horn, die Entgegnung des Bauressorts auf seine Kritik: „In der Sache bestätigt die Behörde alles, was wir gesagt haben.“ (vgl. taz 30./31.8.) Obwohl schon 1987 ein Bundesverwaltungsgerichts-Urteil für „unvorbelastete Gebiete“ erheblich strengere Grenzwerte für den Lärmschutz an Verkehrsstraßen zugrundegelegt hatte als die entsprechende Verordnung, sind in Bremen verschiedene Straßenprojekte weiter nach den alten Richtlinien geplant worden. „Überraschenderweise“, so erklärte das Bauressort auf die Kritik des BUND, habe man nun Ende Juli aus Bonn erfahren, daß in Zukunft mehr Lärmschutz gelten soll. Noch Anfang des Jahres habe es das Bonner Ministerium abgelehnt, bei der B 74 größere
Lärmschutz-Maßnahmen mitzufinanzieren. „Ein Einsatz bremischer Haushaltsmittel ist aufgrund der finanziellen Situation der Stadt nicht möglich.“
Der der BUND-Vorsitzende Horn beharrt derweil auf seiner Kritik: Die Vorbereitungen im Bundesverkehrsministerium seien Insidern seit langem bekannt, das Gerichtsurteil 1987 habe den Anstoß gegeben, und andere Kommunen wie zum Beispiel Wuppertal hätten im Interesse des Lärmschutzes schon entsprechend reagiert. Bremen nicht - insbesondere bei der Hafenrandstraße habe die Behörde, nur um den Autofahrern eine Bahn-Kreuzung zu ersparen, die Trasse genau an einem Altersheim und an einem Krankenhaus vorbei geplant.
Für die Hafenrandstraße soll ungeachtet der neuen Grenzwerte
für den Lärmschutz im Herbst aber der „Erörterungstermin“ für die Planfeststellung nach den alten Planungen stattfinden, erklärt derweil der Sprecher der Behörde, Pape. Nur wenn die interne Prüfung ergebe, daß zum Beispiel im Bereich des Diakonissen-Krankenhauses auch durch stärkere „passive“ Lärmschutzmaßnahmen die neuen vorgeschriebenen Werte nicht erreichbar seien, müsse die Trasse ganz neu geplant werden.
Davon geht der BUND aus, da die neue Verordnung gerade für Altersheime und Krankenhäuser erheblich mehr Lärmschutz verlangt als das Bremer Amt für Straßen- und Brückenbau bisher eingeplant hat. „Wenn einer dagegen klagt, kriegt er mit Sicherheit Recht“, meint Helmut Horn, und: „Der Gesamtverband Umweltschutz würde klagen.“
K.W.
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