Kritik an PER-Verordnung

■ Berlins Umweltsenatorin Schreyer kritisiert Töpfer / Nachbarn chemischer Reinigungen weiter belastet / Ozon-Loch wächst

Berlin (taz) - Als „völlig unzureichend“ bezeichnet Berlins AL-nahe Umweltsenatorin Michaele Schreyer die geplante Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung. Es geht dabei um die Ausdünstungen chemischer Reinigungen und industrieller Metallentfettungsanlagen. Schreyer hält Töpfer vor, er falle mit seinem Entwurf sogar hinter frühere Beschlüsse der Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern zurück.

Töpfer will zulassen, daß FCKW in „Altanlagen“ noch bis 1994 weiterverwendet wird. Dadurch, kritisiert Schreyer, werde die Ozonschicht auf Jahre weiter geschädigt. Spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Verordnung sollte FCKW grundsätzlich verboten werden. Betreiber von Neuanlagen sollten nachweisen, so Schreyer, daß umweltverträgliche Reinigungsmittel eingesetzt werden.

Die Umweltsenatorin will jedoch die Grenzwerte um das 50fache gegenüber Töpfers Vorschlag herabzusetzen, von 5 auf 0,1 Milligramm PER pro Kubikmeter. Dieser Grenzwert gilt für die betriebsfremden Räumen, die an die Anlage angrenzen. Also beispielsweise die Metzgerei neben der chemischen Reinigung oder den Pausenraum einer Fabrik, wo mit PER gearbeitet wird.

Schon im Okober 1987 war dieser niedrige Grenzwert vom Bundesgesundheitsamt im Hinblick auf das möglicherweise krebserzeugende Potential von PER (jetzt: Tetrachlorethen) empfohlen worden. Im Dezember 1987 bestätigten die Umweltminister der Länder diesen Grenzwert. Außerdem verweist die Berliner Umweltsenatorin auf eine bereits dem Bundesrat zugeleitete Verordnung, in der der PER-Grenzwert in Lebensmitteln auf 0,1 Milligramm pro Kilo festgelegt wurde. Wenn nun 5 Milligramm PER in der Luft einer Metzgerei zugelassen werde, könne 0,1 Milligramm PER in der Wurst nie eingehalten werden.

Giebel/Rosenkranz