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Anklage Menschenhandel: Thai-Frau vor Gericht

■ Prozeß gegen einen Mann und eine thailändische Frau wegen Menschenhandels und illegaler Prostitution / Frauen mit falschen Versprechen in die BRD gelockt

Um Menschenhandel und illegale Prostitution ging es gestern vor der 12. Großen Strafkammer in Moabit. Angeklagt ist der 45jährige Hans-Ulrich S. Ihm wird vorgeworfen, Thailänderinnen bei der Prostitution unterstützt zu haben. In 31 Fällen, so die Staatsanwaltschaft, habe er Frauen in seiner 4-Zimmer-Wohnung in der Pankstraße angemeldet. Dafür habe er jeweils 100 DM kassiert, für die Miete wollte er 150 DM monatlich.

Ebenfalls angeklagt ist die 40jährige Thailänderin S. Der Vorwurf gegen sie ist schärfer: Menschenhandel. Darauf stehen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Unter dem falschen Versprechen, sie könne in der BRD als Haushälterin „viel Geld verdienen“, soll sie mindestens eine Landsmännin aus Thailand hierher gelockt haben. Als diese sich weigerte, sich zu prostituieren, sei sie massiv unter Druck gesetzt worden. S. habe ihr, so die Anklage, das letzte Bargeld abgenommen und ihr mit den Schulden gedroht, die durch den Flug in die BRD und die „Vermittlung“ entstanden waren. Außerdem war S. zweimal bei Razzien der Polizei im Bordellmilieu mit gefälschten Reisepapieren aufgegriffen worden.

Während die angeklagte Thailänderin neben ihrem Dolmetscher weinend auf der Anklagebank sitzt, zeigt der angeklagte Mann äußerlich keine Regung. Beide äußern sich nicht persönlich zu den Vorwürfen. Der Verteidiger des Mannes ergreift das Wort für seinen Mandanten: Hans-Ulrich S. habe nicht gewußt, daß diese Frauen als Prostituierte arbeiten. Er habe angenommen, sie kämen hierher, um einen deutschen Mann zu heiraten. Er listet einige Fälle auf: „Diese Dame hat einen deutschen Ehemann gesucht und gefunden. Sie ist glücklich mit einem Polizeibeamten verheiratet.“ In einem anderen Fall führt er als Beweis an: „Diese Dame hatte ein schiefes Gesicht und konnte deshalb nicht als Prostituierte arbeiten.“ Zwei andere Frauen seien „zu alt“ gewesen.

Die Vorsitzende Richterin ist angesichts dieser Beweisführung etwas erstaunt: In den Vernehmungen während der Untersuchungshaft habe der Angeklagte ausgesagt, er habe gewußt, daß alle diese Frauen als Prostituierte arbeiteten.

Für den Prozeß bedeutet dies, daß neue ZeugInnen geladen werden und das Verfahren sich schon allein deshalb über einen längeren Zeitraum schleppen wird. Erfolgreich wird das Bemühen der Staatsanwaltschaft, eine Verurteilung wegen Menschenhandel zu erreichen, aber nur dann sein, wenn die betroffenen Frauen, die längst nach Thailand abgeschoben wurden, zurückgeflogen werden, um vor Gericht auszusagen. Bislang leiden alle Strafverfahren, die sich gegen den Handel mit Frauen aus Südost-Asien richten, unter krasser Beweisnot. G

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