: AL: Beschlagnahme statt Wohnungsneubau
■ Auf ihrer mehrtägigen Klausurtagung in Westdeutschland hat sich die Fraktion der Alternativen Liste gegen mehr Wohnungsneubau ausgesprochen / Entwurf zum Antidiskriminierungsgesetz soll im Frühling vorliegen / Das Landesmediengesetz soll geändert werden
Eigentlich wollte die AL sich nicht mit der abwesenden SPD anlegen. Ganz der Zukunft sollte die mehrtägige Klausurtagung der Fraktion in Westdeutschland gewidmet sein. Doch des Bausenators Arm reicht weit - und sein Vorschlag, jetzt 35.000 Wohnungen zu bauen, drang zur Idylle durch. Die Alternative Liste ist mit den zusätzlichen Neubauwünschen von Bausenator Nagel nicht einverstanden. Die in der Koalitionsvereinbarung festgelegte Zahl von 28.000 Wohnungen in dieser Legislaturperiode sei ausreichend. Der baupolitische Sprecher der AL-Fraktion, Michael Michaelis, will von Nagel erst einmal wissen, wo für die 7.000 zusätzlichen Wohnungen „das Geld und die Flächen herkommen sollen“.
Gegen die Wohnungsnot hat die AL andere Vorschläge zu machen. Notwendig sei die nachdrückliche Bekämpfung des Wohnungsleerstandes, auch durch Beschlagnahme. Die AL forderte außerdem, den sogenannten dritten Förderweg abzuschaffen, weil damit Wohnungsbau ohne Mietbindung gefördert werde. Die AL bekräftigte ihre Auffassung, daß der private, kommerzielle Rundfunk in Berlin nach dem Auslaufen des Kabelpilotprojektes im August nächsten Jahres durch ein Landesmediengesetz geordnet werden müsse. Sie wolle dazu umgehend „Eckdaten“ vorlegen und parlamentarische Initiativen ergreifen. „Überfällig“ findet die AL auch eine Novellierung des SFB-Gesetzes. Damit müßten die Konkursunfähigkeit des Senders festgeschrieben, Redaktionsstatute vorgesehen und die Intendantenverfassung geändert werden. Außerdem will die AL die Zusammensetzung des Rundfunkrates ändern. Dieses Gremium müsse „vom Parteieneinfluß entlastet“ werden, die Vertreter von Printmedien sollten ausgeschlossen werden. Dafür will die AL aber andere Gruppen wie Ausländer, Vertreter der Jugend, der Alten und für „gleichgeschlechtliche Lebensweise“ entsenden.
Ein Schwerpunktthema der mehrtägigen Klausur war auch die Frauenpolitik. Unter Anwesenheit der Senatorin Anne Klein befaßten sich die FraktionärInnen erneut mit den Plänen für ein Antidiskriminierungsgesetz. Mit der Besetzung der in der Abteilung Frauenpolitik bei der Senatsverwaltung ausgeschriebenen Stellen zum 1. November seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, an die Erarbeitung des Gesetzes zu gehen, sagte die frauenpolitische Sprecherin Lydia Hohenberger. Ein erster Entwurf soll nach sechs Monaten vorliegen. Das Gesetz soll nicht nur gegen die Diskriminierung von Frauen gerichtet sein, sondern später stufenweise auch andere „ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen“ wie Ausländer und Ausländerinnen, Behinderte und Lesben und Schwule umfassen.
taz/dpa
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