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Grünen-Gesetzentwurf zur Vergewaltigung

Bonn (ap) - Die Bundestagsfraktion der Grünen will einen Gesetzentwurf zur sexuellen Selbstbestimmung der Frauen einbringen, der auch die Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe stellt. Außerdem soll erzwungener Anal- und Oralverkehr nicht mehr nur als sexuelle Nötigung bestraft werden. Bundesvorstandsmitglied Marieluise Schmidt erklärte am Mittwoch in Bonn, als Vergewaltigung solle künftig alles gelten, was „gegen den Willen der Frau erfolgt“. Die Grünen -Abgeordnete Marta Rosenkranz nannte als Ziel des Entwurfs, frauendiskriminierende Regelungen auf allen Ebenen abzuschaffen: „Wir wollen, daß Vergewaltigung gesellschaftlich die Ächtung erfährt, die sie verdient.“ Der Entwurf verbietet Fragen nach dem sexuellen Vorleben der vergewaltigten Frau und die Verwendung solcher Informationen als Beweismittel in Strafprozessen. Frauen sollen nach Vorstellung der Grünen außerdem das Recht erhalten, Täter und Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen.

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