: Knast für Friedenskämpfer: „Mitglied krimineller Vereinigung“
Den Haag (taz) - Zum ersten Mal ist in den Niederlanden der berüchtigte Artikel 140 des Strafgesetzbuches, der sich gegen die „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ richtet, gegen einen Pazifisten angewandt worden. Der Verurteilte, der 57jährige K. Koning, hatte im Juni auf der Marine-Flugbasis Balkenburg einen U-Boot-Bekämpfungs-Jet vom Typ Orion P5 mit einer Spitzhacke beschädigt. Am Dienstag wurde das Mitglied des „North Atlantic De-fence Movement“, der niederländischen Flugscharen-Bewegung, zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt.Der Staatsanwalt bezeichnete Koning als Teil des harten Kerns der Bewegung. Immerhin habe er schon 30mal wegen ähnlicher Delikte vor Gericht gestanden und bereits mehrere Gefängnisstrafen von einigen Monaten abgesessen. Koning selbst: „Auf einer Indien-Reise wurde ich mir der Armut dort und des Wahnsinns der Millionen teuren Kampfmaschinen hier bewußt.“
Corinna Gekeler
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