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Was ist der Unterschied?

■ Betr.: Nicht erschienener Bericht zu dem Prozeß gegen Anette G.

betr.: Nicht erschienener Bericht zu dem Prozeß gegen Anette G.

Was ist der Unterschied zwischen Zypern und dem Sauerland?

Wenn zwei Frauen in Zypern vergewaltigt werden, sich wehren und den Mann umbringen, dann bezieht die taz (zu Recht) ausführlich und engagiert Stellung. Wenn im Sauerland zwei Frauen ähnliches passiert, dann muß die taz-Reporterin „sich überlegen, was sie damit zu tun hat“ und die taz berichtet weder ausführlich noch engagiert, sondern gar nicht.

Was ist passiert? Im Januar '89 im tiefsten, katholischen Sauerland: zwei Schwestern unternehmen gemeinsam eine „Zechtour“, wollen nachts um drei Uhr mit einem Mann, den sie vorher kennengelernt hatten, noch eine Bar aufsuchen, wo sie aber nicht eingelassen werden. Auf dem Rückweg fährt der Mann in einen Waldweg, hält an und macht seine Beifahrerin an. Als diese sich wehrt, kommt ihr ihre hinten sitzende Schwester zur Hilfe, indem sie ihm ihr (vorher beim Tanzen ausgezogenes) Unterhemd von hinten um den Hals schlingt, ihn zurückzieht und das Hemd hinter der Kopfstütze verknotet. Die Frauen stürzen aus dem Auto, halten einen Autofahrer an, der die Polizei informiert. Der Mann ist tot. Die jüngere Schwester, die ihre Handlung mit der Rechtfertigung: „Ich mußte ihr helfen, der wollte sie vergewaltigen“, zugibt, wird in U-Haft genommen.

(...) Inzwischen - am 1.9.89 - wurde Anette G. vom Landgericht Arnsberg zu viereinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Potative Notwehr Freispruch wurde ihr nicht zugestanden, weil ihre Schwester sie nicht um Hilfe gebeten hatte und ihre Hilfe als nicht „angemessen“ beurteilt wurde. Strafmildernd wurde ihr Alkoholspiegel von 2,16 Promille zur Tatzeit berücksichtigt. Eine zehn Jahre zurückliegende Vergewaltigung (damals war Anette 18 Jahre alt) wurde von zwei ortsansässigen Gutachtern als „für das Tatgeschehen nicht relevant“ eingestuft. Auf einen Bericht in der taz über diesen Prozeß und dieses Urteil warten wir bis heute vergebens. Die interessierten taz-LeserInnen können wir daher nur auf die Berichterstattungen der Lokalpresse, 'Spiegel‘ und 'Emma‘ verweisen. (...)

Die Frauen vom Verein „Frauen helfen Frauen“, Frauenhaus e.V. Bielefeld

Spenden für die Anwaltskosten von Anette bitte auf folgendes Konto: Gabriele Klaus, „Sonderkonto“, Nr. 420 028 6410, BLZ 480 600 36, Volksbank Bielefeld

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