: Bundesrat lehnt Gen-Gesetz ab
Berlin (taz/dpa/ap) - Wie zu erwarten war hat der Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Gen-Gesetz nicht zugestimmt. Nach einer fast dreistündigen Debatte über die umstrittene Vorlage weigerte sich die Länderkammer gestern, in die Einzelberatungen einzusteigen. Zu viele Fragen waren offengeblieben. Niemand hatte sich so schnell durch den Berg von rund sechshundert Änderungsanträgen arbeiten können. Der Bundesrat beschloß also, darüber erst gar nicht abzustimmen, sondern Eckwerte einer eigenen Konzeption dem Regierungsentwurf entgegenzustellen.
In der Stellungnahme, die von den CDU-Ländern Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz eingebracht wurde - drei Entschließungsanträge von SPD -Ländern fanden keine Mehrheit - wird vor allem die Ausweitung der Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen und gewerbliche Produktionsstätten gefordert. Außerdem soll die Öffentlichkeit an diesen Verfahren stärker beteiligt werden. Zuständig für die Genehmigungen müßten die Länder sein und nicht das Bundesgesundheitsamt.
Die Bundesländer bemängelten übereinstimmend, sie hätten in der nur sechswöchigen Beratungszeit - der Entwurf war am 12. Juli im Kabinett abgesegnet worden - zu wenig Einwirkungsmöglichkeiten gehabt. Der hessische Umweltminister Karlheinz Weimar (CDU) erklärte, ein solches Gesetz sei aber nur möglich, wenn es von der Bevölkerung akzeptiert werde und die Sicherheitsstandards klar definiert würden.
Auch der nordrhein-westfälische Umweltminister Klaus Matthiesen (SPD) kritisierte die Vorlage als „unakzeptabel und unzureichend“. Dabei hatten seine Beamten bei den vorausgegangenen Beratungen des Bonner Umweltausschusses der Länder kräftig mit den Unionsländern gestimmt und wesentliche Vorstöße der anderen SPD-Länder damit verhindert (vgl. taz von gestern).
Keine Probleme hingegen bereitete dem Bundesrat der Entwurf eines Embryonenschutz-Gesetzes, zukünftig Fortpflanzungsmedizin-Gesetz genannt, der Ende Juli das Kabinett passierte. Danach soll die gentechnische Veränderung menschlicher Samen- und Eizellen, die Leihmutterschaft, die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken, das Klonieren und Chimärenherstellen strafrechtlich verboten werden. Die Länder forderten zusätzlich, daß nur Ärzte die künstliche Befruchtung vornehmen dürfen.
Auf der Strecke blieb Bayern mit seiner Forderung, die künstliche Befruchtung bei unverheirateten Paaren sowie die Samenspende durch Dritte zu verbieten.
uhe
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